Israelischer Oberster Gerichtshof : Gezielte Tötungen zulässig. Von Aviram Zino, ynetnews, Donnerstag, 14 Dezember 2006  

Die Richter des Obersten Gerichts, angeführt vom scheidenden Präsidenten des Obersten Gerichts Aharon Barak, haben Donnerstagmorgen die Petition zurückgewiesen, die verlangt hatte, den israelischen Streitkräften die Politik der gezielten Tötungen zu untersagen. 

Die Entscheidung legt fest, dass Auflagen und Einschränkungen der Politik überlassen werden müssen, und zwar so, dass jede Instanz gründlich geprüft wird.  

In der Begründung der Entscheidung des Gerichtshofs steht, dass "nicht im Voraus bestimmt werden könne, ob jede gezielte Tötung gemäß internationalem Recht verboten werden müsse, genauso wie es nicht im Voraus bestimmt werden könne, ob jede gezielte Tötung nach internationalem Recht zulässig sei."  

Richter Barak schrieb im Urteil, dass "die Demokratie zuzeiten mit einer Hand kämpft, die ihr an den Rücken gebunden ist. Trotzdem behält die Demokratie die Oberhand, weil das Bewahren von Rechtsstaatlichkeit und die Anerkennung individueller Freiheiten ein wichtiger Bestandteil ihres Position an Sicherheit ist. Am Ende des Tages stärken sie ihren Geist und sie selbst und erlauben ihr so, ihre Schwierigkeiten zu überwinden."  

Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Dorit Beinish, fügte hinzu: "Ich glaube auch, dass nicht in einer allumfassenden Weise gesagt werden kann, dass der Einsatz von gezieltem Töten verboten ist."  

Beinish knüpfte eine Bedingung an ihre Stellungnahme und setzte fest, dass "angesichts der extremen Natur der gezielten Tötung, diese nicht nach Einschränkungen und Restriktionen, wie sie in der Entscheidung beschrieben sind, eingesetzt werden soll."

In ihrer Entscheidung bezogen sich die Richter des Höchstgerichts auch auf die Antwort des Staats auf die Petition, in der festgestellt wurde, dass die Frage des gezielten Tötens nicht justifizierbar sei. Den Richtern zufolge, finden überall dort, wo durch Politik Menschenrechte verletzt werden, Untersuchungen durch internationale Gerichtshöfe und Tribunale statt, deshalb können diese genauso auch durch nationale Gerichte untersucht werden. 

'Israel muss die Verletzungen von Zivilpersonen minimieren'

Am Ende des Urteils stellten die Richter fest, dass in einem demokratischen Staat auch der Krieg gegen den Terror Gegenstand von Gesetzen ist, und dass Israel internationale Prozeduren befolgen muss, die auf einer Balance zwischen Sicherheitsbedürfnissen und individuellen Rechten beruhen.

Sie fügten hinzu, dass ein grundlegendes Prinzip des internationalen Rechts des bewaffneten Konflikts das Prinzip der Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Zivilpersonen ist. Richter Barak schrieb, dass eine Schlüssel-Überlegung, die diese Balance beeinflusse, die Identität der in der Konfrontation verletzten Person ist.

Die Richter betonten, dass zivile Ziele nicht zu Gegenständen militärischer Offensiven gemacht werden dürfen und stellten fest, dass Israel dazu verpflichtet ist, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Verletzungen der Zivilbevölkerung während der Angriffe so gering wie möglich zu halten.  

Die Richter urteilten, dass "der Schutz für Zivilpersonen in Übereinstimmung mit internationalem Recht dann nicht zur Anwendung kommt, wenn Zivilpersonen direkt an Feindseligkeiten teilnehmen."

Zu dieser Kategorie zählten die Richter eine Zivilperson, die Waffen trägt (offen oder versteckt), die auf dem Weg zu einem Ort ist, wo sie diese verwenden wird, oder die die Waffen benützt, oder die auf dem Rückweg von so einem Ort ist, dann handelt es sich um eine Zivilperson, die direkt an Feindseligkeiten teilnimmt, ebenso wie jene, die über Terrorhandlungen entscheiden oder sie planen und solche, die andere anwerben, sie anleiten und sie zum Durchführen terroristischer Handlungen aussenden.

AntragstellerInnen der Petition: Israel hat kein Recht Menschen ihr Leben zu nehmen

Die Petition wurde vom "Öffentlichen Komitee gegen Folter in Israel" (Public Committee Against Torture in Israel) eingereicht. Die AntragstellerInnen bestanden darauf, dass der Staat Israel kein Recht dazu hat, Menschen das Leben zu nehmen, falls sie nicht direkt die Durchführung eines Terroranschlags geplant haben.

Vor etwa einem Monat haben Hunderte Intellektuelle, Nobelpreisträger, ehemalige Generäle, politisch links stehende Gruppierungen und Menschenrechtsorganisationen eine Petition beim  Obersten Gerichtshof eingereicht und verlangt, dass dieser so schnell als möglich über die Petition, die sich mit den gezielten Tötungen beschäftigt, urteilen und - wie es hieß - keinerlei "weitere Pfuscherei" gestatten solle.

Das letzte und abschließende Hearing über die Petition hatte im Februar stattgefunden.

"Wir können nicht weiter warten. Jede weitere Verzögerung verursacht den Tod von noch mehr unschuldigen Menschen," verlangten links stehende Organisationen vergangenen Monat nach den Geschehnissen in Beit Hanoun.

Übersetzung: Tina Salhi

Artikel in Engl.:
www.ynetnews.com/articles/0,7340,L-3339905,00.html

Hebräisch:
www.ynet.co.il/articles/0,7340,L-3339859,00.html

Meldung am 14. Dezember 2006 im Mittagsjournal auf Ö1:
http://oe1.orf.at/inforadio/71113.html?filter=

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